Der Flächendruck in der Region Bodensee-Oberschwaben ist seit Jahren hoch. Und wird in Zukunft anhalten – Gründe dafür sind Prozesse der Transformation in Bereichen wie Energiewende, Wirtschaft und Anpassung an den Klimawandel, aber auch der Schutz der Natur. Wie können wir künftig alle Ansprüche an die begrenzte Fläche in der Region bestmöglich erfüllen und dabei weiterhin eine hohe Lebensqualität in der Region gewährleisten?
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Anzeige des Teilregionalplans Energie 2025 am 26. Januar 2026 wird das Planwerk verbindlich.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 26. September 2025 in öffentlicher Sitzung den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung zur Behandlung der Anregungen zum zweiten Anhörungsentwurf gemäß § 12 Abs. 2 und 3 LplG zugestimmt und den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Eine Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender ist nach den Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch informiert der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Einwenderinnen und Einwender freiwillig über die Behandlung der Stellungnahmen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 26.09.2025 über die Behandlung der Anregungen aus dem 2. Beteiligungsverfahren abschließend entschieden und den Teil des Planentwurfs, der nicht Gegenstand einer erneuten Beteiligung ist, als Satzung beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 07.02.2025 beschlossen, den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren zu geben.