Die Verbandsversammlung hatte in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2007 den Beschluss über die Vergabe eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) gefasst. Beauftragt wurde damals nach einem Auswahlprozess und der Vorstellung zweier Büros die BBE Unternehmensberatung GmbH (BBE). Das fertiggestellte REHK und der dazugehörige Regionalatlas wurden von der Verbandsversammlung in der Sitzung vom 4. Dezember 2009 einstimmig verabschiedet und waren von da an Grundlage des Verwaltungshandelns.
Mittlerweile ist allerdings nicht nur die Datenlage des REHK nicht mehr aktuell, sondern es haben sich auch bei den rechtlichen und marktseitigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Einzelhandels erhebliche Veränderungen ergeben (z.B. neue höchstrichterliche Urteile zum Einzelhandel, Betriebsformenwandel, eCommerce etc.). Auch sind im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalplans gebietsscharfe Flächenausweisungen für Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete auch für Einzelhandelsgroßprojekte vorzunehmen. Weiterhin gültig ist die Vorgabe aus dem Landesplanungsgesetz 2003 (LplG 2003, Abschnitt Regionalpläne, § 11 Form und Inhalt):
„Dazu sind im Regionalplan festzulegen: …
5. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen, insbesondere für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe (§ 11(3) Satz 5 LplG 2003).“
Eine weitere Vorgabe ergibt sich aus dem Plansatz 3.3.7.4 des Landesentwicklungsplans 2002 (LEP 2002):
„Die Festlegung von Standorten für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in den Regionalplänen soll vor allem auf Grund eines regionalen Entwicklungskonzepts vorgenommen werden. Als Teil einer integrierten städtebaulichen Gesamtplanung soll auf der Grundlage von regional abgestimmten Einzelhandelskonzepten eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur erhalten oder angestrebt werden (LEP 2002 PS 3.3.7.4).“
Auch im Hinblick auf die konsequente Praxis der Genehmigungsbehörden bei der Ansiedlung von Betrieben des großflächigen Einzelhandels ist eine klare, mit den Kommunen abgestimmte Fortschreibung des REHK wichtig. Nur so kann es gelingen, mit Hilfe der vorhandenen Planungsinstrumentarien (Zentrale Orte, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für großflächigen Einzelhandel etc.) die notwendige Flächenvorsorge zu betreiben.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben wird sich an der Fortschreibung des REHK – wie bereits bei der Erstauflage – sowohl inhaltlich als auch finanziell beteiligen.
Für Mitte 2015 ist die Vorstellung der Ist-Situation und der Prognose geplant. Danach folgen der intensive Abstimmungsprozess mit den Kommunen und die Erarbeitung der Leitziele und Maßnahmenvorschläge. Der Endbericht mit den abgestimmten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten soll im Frühjahr 2016 vorliegen.