Der Bodenseeuferplan ist Bestandteil des Regionalplans 1981 - Teilregionalplan nach § 9, Abs. 1 Landesplanungsgesetz. Im Regionalplan war als Ziel festgelegt, daß der Bodenseeuferplan in Abstimmung mit dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee erstellt werden sollte. Die Arbeiten am Bodenseeuferplan begannen Mitte 1980 mit einem Beschluss zum Mindestinhalt des Bodenseeuferplans. Mit dem limnologischen Fachplan für die Flachwasserzone wurde den beiden Regionalverbänden am 14.11.1980 von Minister Weiser die Grundlage für die anstehende Planung übergeben. Am 9.3.1982 wurde der Entwurf des Bodenseeuferplans nach mehreren Vorberatungen im Kontaktausschuss, der von den beiden Regionalverbänden Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein-Bodensee hierzu gebildet wurde, verabschiedet. Am 08.11.1982 wurde der Bodenseeuferplan bzw. sein Entwurf von der Verbandsversammlung zur Anhörung beschlossen und am 14.12.1983 als Satzungsbeschluß festgestellt. Am 15.11.1984 wurde der Plan vom Innenministerium genehmigt. Der Geltungsbereich des Bodenseeuferplans erstreckt sich auf der Seeseite auf die Flachwasserzone bis zur "Halde" (= 385 m-Linie), auf der Landseite in erster Linie auf die Ufergemeinden und greift dort, wo sachliche Zusammenhänge mit dem Umland vorliegen, auch auf entsprechende Umlandgemeinden aus. Der großräumige Zusammenhang (Wassereinzugsgebiet, regionale Wirtschaftsräume u.a.) ist im verbindlichen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben berücksichtigt.
Der Bodenseeuferplan fügt sich in den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben ein. Dort sind für das Bodenseegebiet u.a. folgende Ziele festgelegt:
Der Bodenseeuferplan enthält in Text und Raumnutzungskarte folgende regional bedeutsame und regelungsbedürftige Festsetzungen zum Schutz des Bodenseeufers und zur Erhaltung der Bodenseelandschaft: