Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt auf der Seite https:\\www.rvbo.de.
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben plant eine grundlegende Überarbeitung des Internetauftritts. Im Zusammenhang mit dieser grundlegenden Überarbeitung ist geplant, einen Teil der Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen und Angebote wie ein Video in Gebärdensprache zu implementieren. Eine komplett barrierefreie Gestaltung des aktuellen Internetauftritts führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Ältere pdf-Dokumente, die vor dem 23.09. 2020 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. Bei Karten und Plänen sind generell keine barrierefreien Versionen vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 16.05.2022 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit vom 09.02.2022
Wenn Sie Rückfragen haben schreiben Sie uns unter: info@rvbo.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingegangenen Mitteilungen ist der
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
Hirschgraben 2
88214 Ravensburg
Telefon: 0751/36354-0
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.