Gemäß §12 Abs. 1 LplG sind die Regionalverbände "verpflichtet, für ihre Region Regionalpläne aufzustellen und fortzuschreiben." Der Regionalplan umfasst einen Textteil (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung) und einen Kartenteil (bestehend aus der Strukturkarte im Maßstab 1 : 310.000 und der Raumnutzungskarte im Maßstab 1 : 50.000). Die Festlegungen sind auf einen Planungszeitraum von 15 - 20 Jahren ausgerichtet.
Der vorliegende Entwurf zur Anhörung soll den verbindlichen Regionalplan aus dem Jahre 1996 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen) ersetzen. Mit Ausnahme des Kap. 4.2 Energie, das in einem gesonderten Verfahren fortgeschrieben wird, umfasst der Planentwurf alle Festlegungen die gem. § 11 Abs. 1 LplG für die räumliche Entwicklung und Ordnung der Region erforderlich sind. Der Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 23. November 2007 gefasst.
Alle relevanten Dokumente zum Anhörungsentwurf 2020, einschließlich Umweltbericht, weitere zweckdienliche Unterlagen und Datenschutzerklärung sind nachfolgend unter Downloads abrufbar. Die Unterlagen umfassen auch interaktive Karten zur Raumstruktur, die neben den Inhalten des Regionalplans die wichtigsten verwendeten Planungsgrundlagen (PG) enthalten. Diese Karten gehören zu den ergänzenden zweckdienlichen Unterlagen, die die Grundlagen und Hintergründe der Planung erläutern. Sie sind weder Gegenstand der Anhörung, noch besitzen sie irgendeine Rechtsverbindlichkeit nach ROG oder LplG.
Da aus technischen Gründen bei den interaktiven Karten zur Raumstruktur immer alle Themen aktiviert sind, empfiehlt es sich bei Verwendung der Karten zunächst alle mit (PG) gekennzeichneten Kartenlayer auszuschalten. Hiernach können zu den Inhalten der Raumnutzungskarte die einzelnen Fachthemen wahlweise zugeschaltet werden, die insbesondere die Festlegungen zur Regionalen Freiraumstruktur (Kap.3) vertiefend erläutern und begründen. Weitere Hinweise zur Benutzung der interaktiven Karten entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anleitung.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.
In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen.