Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 25. Juni 2021 in öffentlicher Sitzung den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung zur Behandlung der Anregungen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 12 Abs. 2 und 3 LplG zugestimmt und die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben beschlossen.
Die Gesamtfortschreibung wurde gemäß § 12 Abs. 10 LplG als Satzung festgestellt und inzwischen dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur Verbindlicherklärung nach § 13 Abs. 1 LplG vorgelegt.
Unter Downloads informieren wir über die Behandlung der Anregungen aus "Formblättern", d.h. aus Stellungnahmen, die jeweils von mehreren Personen eingereicht wurden. In den PDF-Dateien sind sowohl die einzelnen Formblätter, als auch die zugehörige Behandlung der Anregungen eingestellt.