Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben fasst alle raumordnerischen Themen für die Entwicklung der Region in Text und Plan zusammen. Dazu gehören die in der Kompetenz der Regionalverbände festgelegten "Grundsätze" und rechtsverbindlichen "Ziele", "nachrichtliche Übernahmen" von Fachplanungen und kommunalen Planungsvorgaben sowie "Vorschläge", die aus regionalen Wünschen und Forderungen resultieren.
Die vorgegebenen Zielsetzungen und Grundsätze des rechtsverbindlichen Landesentwicklungsplanes werden im Regionalplan konkretisiert sowie räumlich und sachlich ausgeformt und durch regionale Ziele und Grundsätze ergänzt (siehe Inhaltsverzeichnis unter Downloads). Der Regionalplan bildet damit das Bindeglied zwischen staatlicher Landesplanung und der regionalen bzw. kommunalen Ebene.
Der aktuelle Regionalplan wurde am 30.09.1994 durch die Verbandsversammlung als Satzung beschlossen, die Verbindlicherklärung durch die oberste Landesplanungsbehörde, dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erfolgte am 04.04.1996. Mit dem Inkrafttreten der Verbindlichkeit durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ersetzt er den ersten Regionalplan von 1981. Der aktuelle Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum bis zum Jahre 2005 ausgerichtet.
Folgende Änderung des derzeit rechtskräftigen Regionalplans wurden bisher verbindlich:
Gesetzliche Grundlage für den Regionalplan ist der § 12 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 10. Juli 2003 (Gesetzblatt S. 385). Form und Inhalt des Regionalplanes richten sich nach den Vorschriften des § 11 LplG und der Anordnung des Innenministeriums über die Aufstellung von Regionalplänen vom 27.06.1986 (AZ VII6900/152).
Den gedruckten Regionalplan, einschließlich der Änderungen, können Sie gegen eine Gebühr von 20 Euro beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beziehen. Der Textteil sowie die zugehörigen thematischen Karten (DINA3) stehen zudem als PDF-Dokumente im Download-Bereich (s.u.) zur Verfügung.