Der Entwurf zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) geht im August 2017 in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Die Änderung umfasst die Neuabgrenzung der Regionalen Grünzüge und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Der Änderungsentwurf mit Anlagen kann unter Downloads heruntergeladen werden.
Weitere zweckdienliche Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Fortschreibung Regionalplan sowie in den Sitzungsunterlagen des Planungsausschusses am 16.11.2016 (TOP 4), am 05.04.2017 (TOP 2.4), am 03.07.2017 (TOP 4) und der Verbandsversammlung am 21.07.2017 (TOP 4).