Kurznachrichten

Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Energie

Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Energie

21 April 2022

Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 18.12.2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Teilregionalplans Energie nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Durch das novellierte, am 12.10.2021 in Kraft getretene, Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat die Thematik auch für die regionale Ebene nochmals an Bedeutung gewonnen. Daher wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 30.03.2022 beschlossen, den Planungsprozess im Sinne der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren und zu priorisieren.

Mit dem Teilregionalplan Energie wird das in der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben ausgeklammerte Kap. 4.2 Energie behandelt (siehe www.rvbo.de/Planung/Teilregionalplan-Energie). Die Verbandsverwaltung erarbeitet derzeit einen Planentwurf, der im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens mit den Gremien und den regionalen und kommunalen Akteuren abgestimmt wird.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG unterrichten wir hiermit die Öffentlichkeit über den Aufstellungsbeschluss zu dieser Teilfortschreibung. Wir weisen darauf hin, dass sich der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben am Beginn des Planungsprozesses befindet und noch kein Planentwurf vorliegt.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 3 LplG. Hierzu werden Sie gesondert aufgefordert.




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