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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt Regionalplan

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt Regionalplan

12 September 2023

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurde am 6. September 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalplan-Entwurf (2021) seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt wurde. Siehe auch Pressemitteilung des MLW.

Zur Genehmigung des Regionalplans sagt Verbandsvorsitzender Thomas Kugler „Auf diese Entscheidung haben wir lange gewartet. Wir sind froh, dass nun verlässliche Rahmenbedingungen vorliegen und in Kürze auch Rechtssicherheit besteht, sobald die Verbandsversammlung den Beitrittsbeschluss gefasst hat." Das ist für den 25. Oktober 2023 vorgesehen. Sobald darüber die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist (Anfang November), ist der neue Regionalplan verbindlich. Damit findet das über acht Jahre währende Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans seinen Abschluss.

Überrascht zeigt sich der Regionalverband über die Nichtgenehmigung der Anträge auf Zielabweichung für vier geplante Schwerpunkte für Industrie- und Gewerbe (Friedrichshafen-Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen (IKOWA), Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute) mit einer Gesamtfläche von ca. 120 ha. Dazu sagt Verbandsdirektor Wolfgang Heine: „Wir bedauern diese Entscheidung. Die vier Standorte sind notwendig, um den Gewerbeflächenbedarf in der Region sicher zu stellen. Mit Ministerium und Regierungspräsidium war im Zuge des Anhörungsverfahrens abgestimmt, diese zum Teil kommunal angedachten Standorte zunächst auf regionaler Ebene zu sichern, sie in unser Gewerbeflächenkonzept zu integrieren und im Zuge dessen auch die Frage der Anbindung zu klären. Wenn sie nun abgelehnt und auf die kommunale Ebene zurück verwiesen werden, so ist das für uns nicht nachvollziehbar“.

Die Herausnahme des Kalksteinabbaugebiets Mittelberg Beuron im Oberen Donautal von der Genehmigung nimmt der Regionalverband zur Kenntnis und wird das weitere Vorgehen in seinen Gremien beraten.




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